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Evangelischer Friedhof Wiescherhöfen

Friedhofsweg, 59077 Hamm

Wir laden Sie ein, den Evangelischen Friedhof Wiescherhöfen kennen zu lernen.

In seiner Geschichte hat der Friedhof einen stetigen Wandel erlebt und zeigt heute mit den Möglichkeiten in der Grab-Gestaltung, mit dem Friedhaus und dem Kolumbarium ein modernes Bild für das individuelle Gedenken an die geliebten Menschen.

Kontakt

Trägerin des Friedhofes

Ev. Kirchengemeinde Pelkum-Wiescherhöfen
Weetfelder Str. 104-106
59077 Hamm

Internet

Verwaltung

Kreiskirchenamt Hamm
-Friedhofsabteilung-
Martin-Luther-Str. 27 b
59065 Hamm

Tel.: 0 23 81/ 142-129

Daniel.Groene@kirchenkreis-hamm.de

Friedhofsgärtner

Gaertnerei Stork
Friedhofsweg 15
59077 Hamm

Tel.: 0 23 81/ 40 56 33
Mobil:01 76/ 84 46 88 40
Email: l.stork@hamcom.biz

 

Mögliche Bestattungsformen

Die Wahlgrabstätte

Die Wahlgrabstätte ist die klassische Grabart. Sie wird auch als Familiengrab oder -gruft bezeichnet. Die Größe, also die Anzahl der zusammengehörigen Grabstellen, und die Lage des Wahlgrabes können im Rahmen der freien Beerdigungsflächen von den Angehörigen für Erdbestattungen oder Urnenbeisetzungen ausgesucht werden. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre.
Die Anlage und Pflege erfolgt durch die nutzungsberechtigte Person.

Das Reihengrab

Das Reihengrab wird für eine Erdbestattung einzeln und der Reihe nach vergeben. Es wird zwischen Reihengräbern für Verstorbene bis und ab dem vollendeten fünften Lebensjahr bei einer Ruhezeit von 15 bzw. 25 Jahren unterschieden. Die Anlage und Pflege der Grabstätten erfolgt durch die nutzungsberechtige Person.

Die Reihen­gemein­schafts­grab­stätte

Für die Reihen­gemein­schafts­grab­stätte im Kolumbarium beträgt die Ruhezeit 20 Jahre. Wer nach dem Tod eines Angehörigen für eine Grabpflege nicht sorgen kann oder will, ist mit diesem Weg gut beraten. Die Friedhofsträgerin unterhält das Kolumbarium und versieht die Verschlussplatte mit Vor- und Zuname,  Geburts- und Sterbejahr.

Das Wahl­gemein­schafts­grab

Hierbei handelt es sich um eine Bestattung im Rasen, die von der Friedhofsträgerin sowohl gesät als auch gepflegt wird. Die Urnengräber sind von der nutzungsberechtigten Person mit einer Platte aus Granit und einer vertieften Schrift zu versehen. Die Grabplatte kann individuell gestaltet werden.

Die Wahl­gemein­schafts­grab­stätte im Kolumbarium

Im Kolumbarium kann eine Urnennische mit bis zu zwei Urnen belegt werden. Die Nutzungsberechtigten müssen die Verschlussplatte mit den Daten der verstorbenen Personen versehen. Die Nutzungs- und Ruhezeit beträgt 20 Jahre.

Hier finden Sie eine stichpunktartige komplette Übersicht der auf dem Friedhof Wiescherhöfen zur Verfügung stehenden Bestattungsformen.

Geschichte des Friedhofs

Die Erstanlage des Friedhofes erfolgte 1919. In diesem Zuge wurden zwei Blutbuchen am Eingang gesetzt. Eine Erweiterung in südlicher Richtung erfolgte in den 1970er Jahren.

Besonderheiten

Die Kapelle nebst Nebenräumen wurde 1960 errichtet. Da diese mit der Zeit nicht mehr benötigt wurden, erfolgte 2009 die Umgestaltung zu einem Kolumbarium, dem "Friedhaus". Damit ist eine ansprechend gestaltete Räumlichkeit als Ruhestätte für ca. 500 Urnen entstanden.
Im Friedhaus befinden sich 2 Stelen, in denen 64 Urnen in Urnennischen beigesetzt werden können.
In weiteren Urnennischen entlang der Außenwände können ebenfalls bis zu zwei Urnen bei einer Nutzungs- und Ruhezeit von 20 Jahren beigesetzt werden.
Zu den Öffnungszeiten des Kolumbariums von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr ist es möglich, Kerzen anzuzünden oder sich im Kondolenzbuch einzutragen.

Im Baumfeld besteht die Möglichkeit, mit stehenden Grabmal um einen Hochstamm zwischen Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen im Rasen auszuwählen. Die Unterhaltung erfolgt durch die Friedhofsträgerin.
Weiterhin wurde im Jahre 2013 ein "Hügelfeld" für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen in Rasen als naturnahe und pflegeleichte Bestattungsform angelegt. Findlinge sind hier als Grabmale vorgesehen.

Friedhofssatzung

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über unsere Satzungen.

Friedhofssatzung

Friedhofsgebührensatzung

Grabmal- und Bepflanzungssatzung